Der Oberbegriff Schutzkonzept umfasst strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung sexueller Gewalt, emotionalen Missbrauch sowie grenzüberschreitenden Verhaltens. Des Weiteren gibt es konkrete Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen. Als Rechtsträger von Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sind auch die Kirchengemeinden dazu verpflichtet.
Das Schutzkonzept unserer Pfarrei St. Michael ist fertiggestellt und wurde vom Bistum Trier genehmigt. Die Erarbeitung fand über einen längeren Zeitraum statt und wurde mit hilfreichen Anregungen der Präventionsstelle des Bistums Trier verfasst.
Unser Schutzkonzept beinhaltet u. a. auch für alle Haupt- und Ehren-amtlichen einen Verhaltenskodex sowie die Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige in der kirchlichen Kinder- und Jugend-arbeit. Unser Schutzkonzept kann jederzeit in unserem Pfarrbüro eingesehen werden und steht auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Heike Spiegel, Vors. PGR