Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller darzustellen, die einzelnen Dienste und Gruppen zu integrieren und zwischen der Gemeinde und ihnen zu vermitteln.
In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der Pfarrgemeinderat, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen.
Zusammen mit dem Pfarrer und den im Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet der Pfarrgemeinderat eine pastorale Planung für die Gemeinde. Dabei sollte man sich bei der Auswahl der Ziele und Aufgaben auf das in der Pfarrei personell Mögliche und in der Sache Notwendige konzentrieren und entsprechende Schwerpunkte setzen.
Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderates gehören:
- das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu entwickeln, die Charismen in der Gemeinde zu entdecken, Verantwortliche für die verschiedenen Dienste zu finden, für deren Ausbildung Sorge zu tragen und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen;
- über die Dienste der Glaubensunterweisung zu beraten und Gemeindemitglieder hierfür zu gewinnen;
- über die Vielfalt der Gottesdienstformen zu beraten und Anregungen für eine lebendige Liturgie einzubringen;
- den diakonischen Dienst und die Caritas der Gemeinde zu fördern und mitzutragen;
- die Zusammenarbeit in der Seelsorgeeinheit und im Dekanat zu fördern;
- die Zusammenarbeit in der Ökumene zu suchen und zu fördern;
- gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und Vorschläge in die politische Diskussion einzubringen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;
- die Verantwortung der Gemeinde für die weltkirchlichen Aufgaben wachzuhalten, insbesondere für ADVENIAT, MISEREOR, missio, Renovabis, die Bolivienpartnerschaft und die Diaspora;
- Kontakte zu denen zu suchen, die dem Gemeindeleben fern stehen;
- katholische Verbände, Einrichtungen, Gruppierungen und Gemeinschaften zu fördern und im Dialog mit ihnen Aufgaben und Dienste abzustimmen;
- Interessen der Pfarrei in der Öffentlichkeit zu vertreten;
- vor Besetzung der Pfarrstelle in einem Gespräch den Dechanten über besondere Gegebenheiten sachlicher Art zu informieren.
Auszug aus der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier