Das Sakrament der Ehe

Die Familie zählt zu den wichtigsten Zellen der Gesellschaft und Kirche. Achtung voreinander, Treue und Liebe gehören zu den großen Werten, welche die Kinder und unsere Gesellschaft prägen.

Sobald die Brautleute sicher sind, einander heiraten zu wollen, und auch schon einen Termin ins Auge gefasst haben, sollen sie die kirchliche Trauung anmelden. In unserer Pfarrei ist wegen terminlicher Abstimmungen eine frühzeitige Anmeldungen sinnvoll. Am Beginn aller Formalitäten steht die Erstellung des sogenannten Ehevorbereitungsprotokolls, in dessen Verlauf alle für die rechtliche Gültigkeit der Trauung relevanten Fragen besprochen werden.

Der für die Trauung zuständige Priester ist zunächst der Pfarrer, in dessen Pfarrei das Brautpaar seinen Wohnsitz hat, oder auch der zuständige Diakon. Ein Paar, das nicht in unserer Pfarrei wohnt, aber hier heiraten möchte, muss daher zuvor mit dem Pfarrer seiner Wohnsitzpfarrei Kontakt aufnehmen. Der Wohnsitzpfarrer hat das sogenannte Territorialrecht, kann aber die Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokolls und die Trauung selbst an unsere Pfarrei delegieren.

  • neu ausgestellte „Taufscheine zum Zweck der Eheschließung“ vom jeweiligen katholischen Taufpfarramt (wenn nicht Mitglied unserer Pfarrei)
  • bei einem evangelischen Christen eine Bescheinigung (Bestätigung der Mitgliedschaft) und Nachweis der Taufe
  • bei schon standesamtlich Verheirateten, die Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Partners

Wenn das Ehevorbereitungsprotokoll erstellt ist, kann in einem zweiten Gespräch die Gestaltung der Trauung besprochen werden.

Trauungen sind grundsätzlich immer möglich im Rahmen einer Messe oder im Rahmen eines Wortgottesdienstes.
Bei konfessionsverschiedenen Brautleuten und bei Brautleuten, bei denen ein Partner ungetauft oder ausgetreten ist, ist die Trauung nur in einem Wortgottesdienst möglich.

Für ein katholisch-evangelisches Paar kann die Trauung entweder nur nach dem katholischen oder nur nach dem evangelischen Ritus vollzogen werden. Beide Kirchen haben geregelt, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Trauungsform gegenseitig als gültig anerkannt wird. Der katholische Christ unterliegt grundsätzlich einer Formpflicht, d. h. die Ehe muss vor einem zuständigen katholischen Priester und zwei Zeugen geschlossen werden. Von dieser Form kann allerdings befreit werden – wenn die Ehe zum Beispiel in einer evangelischen Kirche vor einem evangelischen Pfarrer allein oder auf dem Standesamt geschlossen werden soll. Dazu muss der zuständige katholische Seelsorger beim Bischöflichen Generalvikariat eine Befreiung von der Formpflicht erbitten, so dass die Ehe gültig geschlossen werden kann. Auf besonderen Wunsch des Brautpaares können natürlich sowohl der katholische als auch der evangelische Seelsorger an einer Trauung beteiligt sein – egal ob in einer katholischen oder evangelischen Kirche. Sprechen sie mit uns.

Unumstritten gilt bei vielen Brautpaaren die Hochzeit als der schönste Tag im Leben. Immerhin heiratet man ja (zumindest sollte es so sein) nur einmal im Leben. Auch wir sind bemüht Ihnen diesen Tag so schön und würdig wie möglich zu gestalten. Dennoch gibt es auch Einschränkungen in der „freien“ Form der Gestaltung, die im persönlichen Gespräch aber besprochen und erläutert werden können und sollten.
Sind die rechtlichen Fragen geklärt, bespricht der für die jeweilige Trauung verantwortliche Geistliche, zusammen mit dem Brautpaar (und nicht mit Verwandten oder Freunden des Brautpaares), auch die Form und Gestalt des Trauungsgottesdienstes.

Was ist möglich:
Im gemeinsamen Gespräch werden wir Ihnen Hilfen zur Gottesdienstgestaltung an die Hand gegeben. Diese Hilfen beinhalten Lesungstexte, Evangelien, Fürbittvorschläge, etc.
Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie sich Texte für Ihre Trauung selbst aussuchen dürfen, wenn Sie dies wünschen. Dabei muss es sich aber um liturgische Texte handeln. Lesungen und auch das Evangelium dürfen nicht durch „weltliche“ Texte ersetzt werden. Für „weltliche“ Texte, die in die Form der Feier passen, findet sich dennoch sicher ein geeigneter Platz.
Selbstverständlich ist es IHRE Trauung, aber zunächst und vorrangig ist es ein Gottesdienst.

Im Laufe meiner Dienstzeit haben sich Wünsche angesammelt, die mit der eigentlichen kirchlichen Trauung nicht viel, bis gar nichts zu tun haben. Sicher ist für solche, sicher auch für das Brautpaar bedeutende Beiträge und Darbietungen, auch auf der sich anschließenden Hochzeitsfeier ein geeigneterer Raum.

Vielleicht regen die folgenden Beispiele Sie etwas zum Schmunzeln an, oder aber auch zum Nachdenken. Wer das Sakrament der Ehe ernst nimmt, was wir bei allen Paaren sicher voraussetzen dürfen, wird in vielen Bereichen unserer Meinung sein. Es geht darum zu erspüren, wo der Sinn der Trauung und des Ehesakramentes liegt, ohne dass wir als „Spielverderber“ verstanden werden wollen.

Nicht selten spielt die Frage nach dem Einzug in die Kirche für viele Brautpaare eine entscheidende Rolle. Die offiziell vorgesehene Form ist der gemeinsame Einzug des Brautpaares – mit oder ohne „Blumen- und „Kerzenkindern“ –, das vom Zelebranten (Priester oder Diakon) am Eingang der Kirche begrüßt wird. Diese Form entspricht ohnehin in nahezu allen Fällen auch der Lebenswirklichkeit der Paare, die zumeist schon seit Jahren in einer Wohnung zusammen leben. Nicht wenige Bräute möchten allerdings auch von ihrem Vater in die Kirche begleitet werden – oder der Vater der Braut wünscht sich diese Form, weil es bei seiner eigenen Trauung auch schon so war. In der Tat war es früher vor dem Hintergrund einer patriarchalisch strukturierten Gesellschaft mit einem gänzlich anderen Ehe-, Familien- und Frauenbild üblich, dass der Brautvater – sozusagen als „Besitzer“ – seine Tochter – quasi sein „Hab und Gut“ – dem in der Nähe des Altares wartenden Bräutigam – sozusagen dem „neuen Besitzer“ – übereignete. Brautpaare, die das „romantisch“ finden, mag es gelegentlich immer noch geben. Jedoch lehne ich dies als Pfarrer persönlich ab, da ich das darin zum Ausdruck kommende Frauen-, Ehe- und Familienverständnis aus zutiefst christlichen Gründen ablehne! Sollte der Trauung ein anderer Geistlicher vorstehen, überlasse ich diese Entscheidung dem jeweiligen Zelebranten.

Vielleicht noch ein Wort zur Musikalischen Gestaltung. Nicht alle Musik ist für den Gottesdienst geeignet. Natürlich gibt es sehr gute sogenannte „weltliche Musik“, die auch sehr gut in einen Trauungsgottesdienst passt – Bach, Händel, Mozart und viele andere, auch moderne Komponisten bieten dafür genügend Beispiele. Manche Stücke aber – z. B. manchmal auch Musik die für das Brautpaar, seine Lebens- und Liebesgeschichte von großer Bedeutung geworden sind („unser Lied“ – „Ti Amo“, „Sail Away“ oder „Lady in Red“) – widersprechen unter Umständen nicht nur der Wertschätzung eines Kirchenraumes und eines Gottesdienstes, sondern zuweilen auch dem im Trauungsgottesdienst abgegebenen Versprechen vorbehaltloser Liebe, von Treue und Unauflöslichkeit sowie der Bedeutung der Ehe als Zeichen der Liebe Gottes zu uns Menschen.
Ganz sicher gibt es Möglichkeiten solches, herzlich, schönes und weltliches Musikgut auch auf der sich anschließenden Hochzeitsfeier zum Besten zu geben.

Was auch oft vorkommt: (dies ist eine Rückmeldung von einigen Brautpaaren):
Immer häufiger wollen Verwandte oder Freunde während des Trauungsgottesdienstes dem Brautpaar mit einem Musikstück eine Freude machen. Weder ist jeder singende Verwandte grundsätzlich ein Ohrenschmaus noch sind alle musikalischen Überraschungen rundum beeindruckend. Daher möchten auch immer mehr Brautpaare solche „Überraschungen“ auf der anschließenden Feier – die dafür gewiss der passendere Rahmen ist – schon im Vorfeld „kanalisiert“ wissen. Wenn das aber von Verwandten, Freunden und sonstigen Gästen schon für die anschließende Feier zu respektieren gilt, gilt das umso mehr für den Trauungsgottesdienst, der vom Brautpaar selbst mit dem Zelebranten geplant wird. Etwaig vorgesehene „musikalische Geschenke“ im Rahmen des Trauungsgottesdienstes sollten also zuvor sowohl mit dem Brautpaar als auch in erster Linie zeitig mit dem jeweiligen, für den Trauungsgottesdienst zuständigen Geistlichen, besprochen werden. Es gilt kein direktes nein, aber Absprache ist zwingend erforderlich.

Ein heidnisches Symbol der Fruchtbarkeit ist es, nach der Trauung das Brautpaar mit Reis zu bewerfen. Nun werden Sie mich sicher wieder für einen „Spielverderber“ halten, dennoch bitte ich folgende wichtige Punkte zu überlegen:

  1. Reis zu werfen ist ein heidnisches Zeichen der Fruchtbarkeit … meine Frage dazu: Warum werden Jubelpaare bei Goldhochzeiten oder gar bei Diamantenen Hochzeiten, sprich nach 50 oder gar 60 gemeinsamen Ehejahren noch mit Reis beworfen?
  2. Wenn Reis auf dem Boden vor der Kirche liegt sollte man eines nicht außer Acht lassen: Zum einen sind die trockenen Reiskörner eine rutschige Angelegenheit. Nicht selten schlittern Menschen darüber. Selbiges wenn es regnet oder der Boden nass ist. Es kommt zu einer Schmierfilmbildung und im schlimmsten Fall dazu, dass einer womöglich den Tag nie wieder vergisst weil er auf dem Reis ausgerutscht ist.
  3. Sollten diese beiden Gründe noch nicht ausreichen, dann dürfte spätestens der letzte Grund ein ganz entscheidender sein: Reis ist ein Lebensmittel! Eine einzige Hand voll Reis, deckt den Grundnahrungsmittelbedarf eines Menschen in den armen Ländern unserer Erde!
Blumenschmuck und Ausgestaltung des Kirchenraumes besprechen Sie bitte mit Verantwortlichen Personen, welche unsere Kirche sonst schmücken. Sie stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktaufnahme geschieht gerne über unser Pfarrbüro.

Kontaktaufnahme bitte über unser Pfarrbüro: 06897 / 8208